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Lieblingsspielzeug Drohne: Was ist dabei zu beachten?

Björn von Björn
vor 2 Monaten
in Hardware
Lesezeit: 3 Minuten
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Abbildung 1: Drohnen sind mittlerweile ein beliebtes Spielzeug. Doch was müssen Drohnenbesitzer rechtlich beachten? Wo lauern Fallstricke? Bildquelle: @ David Henrichs / Unsplash.com

Drohnen sind geniale Spielzeuge – und viel mehr. Endlich mal den eigenen Garten aus der Vogelperspektive filmen, atemberaubende Aufnahmen von der Wanderung mit nach Hause bringen, alternativ sich das eigene Hausdach ansehen, ohne selbst in die Höhe steigen zu müssen. Aber dürfen Technikfreunde die Drohne einfach so nutzen? Einige Regeln gibt es und diese müssen beachtet werden. Dieser Artikel schaut sich die rechtliche Lage etwas genauer und gibt einen guten Überblick.

Wie beeinflusst das Gewicht einer Drohne die Auflagen?

Ein absolutes, für alle Klassen gültiges Drohnengesetz gibt es in Deutschland nicht. Dennoch unterscheiden die Behörden zwischen einzelnen Gewichtsklassen.:

  • Open-Zone – das ist die offene Zone für alle Drohnen, von denen allgemein aufgrund der Bauart ein geringes Risiko ausgeht. Die Flughöhe ist auf 120 Meter beschränkt, die Drohne kann nur in Sichtweite betrieben werden. Ab 16 Jahren kann diese Drohne genutzt werden, allerdings muss sie über eine elektronische ID verfügen.
  • Unter 250 Gramm – für eine Drohne unter 250g ohne eine Kamera oder ohne Sensoren gilt die Spielzeugregelung: Diese Drohnen werden als Spielzeug klassifiziert und benötigen weder eine Versicherung noch eine ID.
  • Drohnenklassen – sie bestimmen die Risikoklassen, wozu auch die oben genannten zählen. Umso schwerer die Drohne ist, desto höher sind auch die Anforderungen. Eine 900-Gramm-Drohne muss beispielsweise eine begrenzte Geschwindigkeit haben und eine Notfallprozedur aufweisen. Zugleich benötigt der Führer einen EU-Nachweis zur Kompetenz. Bei größeren Drohnen sind Drohnenführerscheine und Nachweise erforderlich.

Dass sich die Auflagen an die Drohnenbedienung auch nach dem Gewicht richten, hat logische Gründe. Eine Drohne mit einem Gewicht von zwei Kilogramm kann im vollen Flug massive Schäden anrichten, während eine Spielzeugdrohne kaum Probleme verursacht. Dennoch ist es wichtig, sich mit den Auflagen und den möglichen Gefahren zu beschäftigen. Auch ein Führer einer Spielzeugdrohne kann, wenn eine Kamera an Bord ist, Aufnahmen machen, die zu Anzeigen führen können.

Welche Regulierung gibt es sonst noch?

Fakt ist: Die Privatsphäre ist auch via Drohne einzuhalten. Natürlich ist es streng verboten, die Drohne dicht an ein anderes Hausfenster heranzufliegen und nun Filmaufnahmen zu tätigen. Auch rund um Flugplätze und Flughäfen ist der Drohnenverkehr verboten beziehungsweise strikt geregelt.

  • Registrierung – ab dem Gewicht von 250 Gramm ist eine Registrierung selbst in der offenen Drohnenkategorie notwendig. Sobald eine Kamera mit an Bord ist, sogar bis zu 250 Gramm. Die Registrierung ist sichtbar auf der Drohne anzubringen. Dies soll bei Verstößen die schnelle und unkomplizierte Identifizierung ermöglichen.
  • Kompetenznachweis – ab 250 Gramm aufwärts sind Nachweise zu erbringen. Die einfache Variante wird von einem Online-Kompetenztest beschrieben, ab der Unterkategorie A2 muss eine Prüfung beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt werden.
  • Erlaubnisse – die Kategorie »offen« ist ohne eine Erlaubnispflicht.
  • Versicherung – alle Drohnen müssen haftpflichtversichert sein. Die Nutzung des Geräts spielt in dieser Beziehung keine Rolle, die Versicherung schützt schlichtweg bei Absturzschäden, Personen- oder Unfallschäden.

Die Haftpflichtversicherung schützt den Drohnenpiloten. Da er als Flugführer für alle von und mit der Drohne angerichteten Schäden mit seinem Privatvermögen haften würde, wurde die Haftversicherungspflicht auch auf Drohnen erweitert. Das Prinzip ähnelt dem der Kfz-Pflichtversicherung. Darüber hinaus schützt es auch die Opfer entsprechender Unfälle, falls der Drohnenbesitzer am Ende nicht bezahlen könnte.

Wichtiger für den privaten Drohnengebrauch ist die Flugfläche. So dürfen Drohnen nicht über private Grundstücke fliegen, sofern die Inhaber nicht ausdrücklich zustimmen. Das eigene Grundstück in einer Reihenhaussiedlung aus der Luft zu filmen, ist nun also nicht mehr möglich, sobald eine Kamera an Bord ist. Die Ausnahme stellen Drohnen ohne Kamera dar, sofern sie alle weiteren Auflagen erfüllen und ein gewisses Gewicht nicht überschreiten.

Fazit – Spielzeugdrohnen sind eine Ausnahme

Die kleinen, leichten Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 250 Gramm werden gesetzlich anders behandelt. Dies gilt vor allem, wenn die Drohne keine Filmaufnahmen gestalten kann. Doch auch diese Geräte müssen entsprechend versichert sein, da ein Absturz oder Aufprall echte Schäden verursachen kann. Größeren Drohnen geht mindestens der Kompetenznachweis voraus, natürlich gepaart mit dem Wissen und der Beachtung der Flugverbotszonen. Wer sich also für eine Drohen interessiert, sollte sich vorher genau mit den rechtlichen Vorgaben vertraut machen. So lässt sich viel Ärger umgehen und der Spaß maximieren.

Tags: Drohne
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Björn

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Interessiert sich für die Welt der Pixel seit die Dinosaurier ausgestorben sind. Dabei vertreibt eine gute Simulation am Morgen, Kummer und Sorgen. Schreibt nach 10 Kaffee schneller Unfug als die Autokorrektur berichtigen kann.

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